
Landaus Bürgermeister Lukas Hartmann setzt sich für faire Elterngeldregelungen für Familien von Wahlbeamten ein. Was er fordert und warum, erfährst du hier.
Elterngeld, Familienzeit und Fairness – das sind Themen, die viele von uns bewegen. Und genau deshalb hat Landaus Bürgermeister Lukas Hartmann jetzt gehandelt: Er hat sich mit einem persönlichen Schreiben direkt an Bundesfamilienministerin Karin Prien gewandt. Der Anlass ist die geplante Reform des Elterngelds, die für bestimmte Familien ungewollte Nachteile mit sich bringen könnte. 1
Die geplante Reform des Elterngelds sieht einige wesentliche Änderungen vor. So soll die maximale Bezugsdauer des Basiselterngeldes von bisher 14 auf künftig 12 Monate verkürzt werden. Dabei sollen drei Monate fest für jeden Elternteil reserviert sein, während sechs weitere Monate frei zwischen den Eltern aufgeteilt werden können. 1
Klingt zunächst überschaubar – für die meisten Familien mag das auch so sein. Aber es gibt eine Gruppe, für die diese neue Regelung zu einem echten Problem werden könnte: Familien, in denen ein Elternteil ein Wahlamt bekleidet.
In Rheinland-Pfalz können Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Beigeordnete derzeit keine Elternzeit in Anspruch nehmen. Das ist eine rechtliche Besonderheit ihres Amtes. Nach den geplanten Änderungen könnte das dazu führen, dass betroffene Familien künftig deutlich weniger Monate Elterngeld erhalten als bisher – einfach weil ein Elternteil seine reservierten Monate aufgrund seines Amtes gar nicht nutzen kann. 1
Lukas Hartmann sieht darin eine unbeabsichtigte Benachteiligung – und spricht dabei auch aus eigener Erfahrung. Als Vater eines kleinen Sohnes weiß er, wovon er redet: Im vergangenen Jahr kam sein Sohn Fion zur Welt. Auch wenn er sich mehr Zeit im ersten Lebensjahr gewünscht hätte, ließ die Verantwortung für sein Amt das schlicht nicht zu. 1
Mit klaren Worten bringt der Landauer Bürgermeister sein Anliegen auf den Punkt: „Unser Land braucht Reformen. Aber Kinder brauchen auch die Zeit und Aufmerksamkeit. Zwölf Monate sollten wir nicht unterschreiten.“ Und weiter: „Wenn ein Elternteil aufgrund seines Amtes keine Elternzeit nehmen kann, sollte das nicht zulasten der gesamten Familie gehen.“ 1
Denn das Wahlamt fordert seinen Tribut – und zwar nicht nur vom Amtsinhaber selbst. Lange Arbeitswochen, wenige freie Tage, eine hohe zeitliche Beanspruchung: Das alles tragen die Partnerinnen und Partner sowie die Kinder genauso mit. Hartmann macht deutlich, dass er das als Frage der Fairness begreift – nicht nur für sich persönlich, sondern für alle Familien, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden. 1
Lukas Hartmann hat in seinem Schreiben an die Bundesfamilienministerin auch einen ganz konkreten Lösungsvorschlag gemacht. Er bittet darum, dass dem anderen Elternteil weiterhin die vollen zwölf Monate Elterngeld zur Verfügung stehen, wenn Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte aufgrund ihres Amtes keine Elternzeit nehmen können. 1
Das Ziel der Reform – dass Väter mehr Verantwortung in der Kinderbetreuung übernehmen – unterstützt Hartmann ausdrücklich. Aber wo die besondere rechtliche Situation eines Wahlamtes das verhindert, darf daraus kein Nachteil für die Familie entstehen. So lautet seine klare Botschaft. Für einen Austausch mit dem Bundesfamilienministerium hat er seine Gesprächsbereitschaft signalisiert. 1
Vielleicht fragst du dich: Was hat das mit mir zu tun? Nun – auch wenn nicht jeder ein Bürgermeisteramt bekleidet, geht es hier um ein grundlegendes Prinzip: Familienpolitik muss die Realität aller Familien im Blick haben, auch derjenigen, die in besonderen beruflichen Situationen stecken. Und wenn jemand aus unserer Region laut für Fairness einsteht, dann ist das eine Nachricht, die wir gern weitererzählen – Durch den Tag!
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